- Wenn wir diese Definition öffnen in eine auf Dauer angelegte Verantwortungspartnerschaft zweier erwachsener Menschen, sind andere Forderungen nicht auszuschließen: etwa eine Heirat unter engen Verwandten oder von mehr als zwei Menschen. Wollen wir das wirklich?
- SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi reagierte unterdessen empört auf den Vergleich mit Inzucht und Polygamie. „Damit erreicht die Debatte über die Ehe für alle einen neuen Tiefpunkt“, sagte Fahimi. Sie habe keinerlei Verständnis dafür, dass eine CDU-Ministerpräsidentin gleichgeschlechtliche Partnerschaften jetzt mit Inzucht und Polygamie gleichsetze.
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FDP-Generalsekretärin Nicola Beer sagte, die Äußerungen seien eine „Unverschämtheit“ und beleidigten Homosexuelle „zutiefst“. Beer forderte Kramp-Karrenbauer auf, sich für ihre „Entgleisung“ zu entschuldigen.
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Der parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion im Saarländischen Landtag, Heinz Bierbaum, erklärte: „Schwule und lesbische Paare mit Inzucht und Polygamie gleichzusetzen, geht eindeutig zu weit.“
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Die saarländische Arbeitsgemeinschaft Lesben und Schwule in der SPD (Schwusos) und die Jungsozialisten (Jusos) warfen der Ministerpräsidentin homophobe Diskriminierung vor.
Interessant ist, daß Fahimi selbst zur Formulierung "Ehe für alle" greift, und damit die Bedenken der Ministerpräsidentin streng genommen rechtfertigt.
Den Vogel vorerst einmal abgeschossen hat nun eine Berliner Anwältin namens Sissy Kraus. Die hat Annegret Kramp-Karrenbauer gleich mal wegen Volksverhetzung angeklagt, denn die Worte der Ministerpräsidentin stellen Menschen, die eine Gleichbehandlung ihrer Lebenspartnerschaft mit der Ehe anstrebten nicht nur "in die Reihe von Inzucht und Vielehe", sondern sind auch total Autobahn:
- "Diese Äußerung ist nicht mehr nur homophob, sondern auch menschenverachtend und in ihrem Gehalt gleichzusetzen mit den ähnlich verachtenden Äußerungen 1933–1945", so die Anwältin weiter.
Es ist also wieder einmal die Endstufe der Argumentationshilflosigkeit erreicht, welche sich auch in unsren Tagen offenbar immer noch mit dem Zücken der Nazi-Keule und ein wenig Hysterie und Bambi-Augen kaschieren läßt.
Schön, daß sich das Jura-Studium so gelohnt hat...
12 Kommentare:
Was Sissy Kraus da getan hat, würde eigentlich nach einer Anzeige wegen Volksverblödung verlangen. Könnte als neuer Straftatbestand ins BGB eingeführt werden.
Für die nötige Anzahl von *head-desk* ist meine Tischplatte eindeutig nicht stabil genug ...
Da haben Sie schon recht. Die ständigen Shitstorm Empörungen gehen mir auch schon ziemlich auf die Nerven. Die Äußerungen von Frau Kramp laufen im Rahmen der Meinungsfreiheit, die auch für Politikerinnen gilt. Außerdem wurde die Ehe für Verwandte ja schon gefordert. Etwas anders sieht die Geschichte aber dann aus, wenn - und das wurde in diversen Foren gelesen - ein Zusammenhang mit einer "Partnerbeziehung" zwischen Menschen und Tieren hergestellt wird. Das läuft dann eindeutig in Richtung Beleidigung und Verhetzung. Juristisch wesentlich interessanter als Frau Kramps Aussagen wäre mal die Prüfung der "ERWÄGUNGEN ZU DEN ENTWÜRFEN
EINER RECHTLICHEN ANERKENNUNG
DER LEBENSGEMEINSCHAFTEN
ZWISCHEN HOMOSEXUELLEN PERSONEN" der Glaubenskongregation. Hier könnte ein deutsches Gericht durchaus verhetzende Aussagen entdecken.
Herr Ebner, ich meine das jetzt ganz ernst, sind Sie ein Troll? (Im metaphorischen Sinne, bevor mir skandinav. Fabelwesen Volksverhetzung vorwerfen...)
Mir fällt auf, dass Sie kontinuierlich durch die Blogoezese geistern, um "Anmerkungen" zu hinterlassen, die doch wohl selbst von Ihnen nicht als ernsthafte Fragen, sondern nur als Provokation verstanden werden können.
@ Anonym,
na wenigsten bin ich nicht "anonym" und beleidige nicht andere Poster - so wie das sogenannte "Trolle" normalerweise tun. Wenn man keine andere Meinung ertragen kann, dann sollte man auch kein Forum eröffnen, denn ein solches lebt nun einmal von der Kontroverse. Wenn alle die selbe Meinung vertreten, wird es langsam öde. Um das als "Provokation" zu verstehen muss man schon ein sehr seltsames Bild von "Meinungsfreiheit" haben. Ich bleibe jedenfalls bei meiner Behauptung: wenn man Frau Kramps Aussage als Verhetzung ansieht, dann muss man die Erklärung der Glaubenskongregation ebenfalls als solche ansehen.
Aha. Und wie genau stellen Sie sich die geistreiche Kontroverse vor, die aus den Worten "die Glaubenskongregation gehört vor Gericht" entspringen mag? Die "juristischen" Pseudo-Expertisen sind dem Volke Utgards schließlich auch nicht fremd.
Na und ob der Herr Ebner ein Troll ist! Schon allein die Chuzpe seinen Namen mit der gmx- Seite zu verknüpfen.
Das habe ich so auch nicht gesagt. Mein Punkt ist ein anderer. Wenn die Aussage (verkürzt) "wer die Homo-Ehe anerkennt muss auch Beziehungen zwischen mehreren Personen oder Verwandten anerkennen" Verhetzung darstellt, dann muss auch die Aussage "homosexuelle Beziehungen (damit ist wohlgemerkt jede Beziehung und nicht die "Ehe" gemeint) schaden dem Gemeinwohl" Verhetzung darstellen. Nicht mehr und nicht weniger. Also argumentieren Sie mal schön dagegen.
Oh pardon, das mit dem Link war ein bedauerlicher Irrtum. Jetzt habe ich mit einer Seite verlinkt, die Ihnen sicher viel viel besser gefällt ;-)
Nein, Herr Ebner, da liegen sie falsch.
Mit dieser Seite habe ich absolut nichts gemein noch gefällt sie mir.
Aber im Ernst, warum haben Sie denn wirklich keine eigene Seite?
Nicht einmal einen simplen FB -account?
Ihr unerschöpfliches Potenzial, das Sie auf diversen (katholischen) Blogs verplempern, sollte doch zum Wohle der Allgemeinheit in konzentrierter Form angeboten werden.
Sie werden lachen, ich hab wirklich keinen Facebook Account. Dafür habe ich genug davon in der Familie - die ist übrigens ganz "normal" wie man hier so sagt. Dachte mir schon, dass die FP Ihnen zu proletarisch-links ist aber was soll´s. Auf diversen Seiten in diversen (katholischen) Blogs wird halt derart eins-zu-eins FPÖ Gedankengut verbreitet, dass man meinen könnte, die betreffenden Autoren sitzen am Friedrich-Schmidt-Platz.
Wenn man von einer Prämisse aus streng logisch weiterdenkt und bei einer absurden Schlussfolgerung handelt, dann hat man nicht unbedingt die Schlussfolgerung damit bewiesen. Es kann auch heißen, dass die Prämisse falsch ist
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