Mittwoch, 29. April 2015

Vergebung...

"Darf man einem Nazi-Schergen vergeben?", so fragt heute Radio Bremen.

Der Hintergrund: Die KZ-Überlebende Eva Kor hat dem in Lüneburg vor Gericht stehenden "Buchhalter von Auschwitz", Oskar Groening, vergeben und die Hand gereicht nachdem dieser seine Mitschuld an den Morden im Konzentrationslager "mit Demut und Reue" anerkannt hatte.

Andere Opfer und Überlebende, die als Nebenkläger auftreten, haben sie dafür kritisiert.

Wie genau funktioniert eigentlich Vergebung?

Vergebung kommt dort ins Spiel, wo einem Menschen Unrecht angetan wurde und der für das Unrecht Verantwortliche zu der Einsicht kommt, daß etwas nicht unausgesprochen bleiben darf. Die Bitte um Vergebung und das Gewähren derselben ist somit ein ausgesprochen privater, ja intimer Austausch zwischen zwei Individuen. Um Vergebung bitten in der Praxis zwar auch Staaten oder Konzerne oder Vereine. Aber dieser ganz breite Pinsel kann unbefriedigend wirken, weil man als Betroffener durchaus mit dem Gefühl nach Hause gehen kann, daß der Mund, der um Vergebung bat, nur indirekt mit der Hand zusammenhängt, die geschlagen hat.

Natürlich passen in einer Welt der überdrehten Öffentlichkeit Kollektivschuldeingeständnisse und Stellvertretervergebungsbitten wunderbar zusammen. Aber streng genommen trifft das Eine den Kern so wenig wie das Andere.

Die überlebenden Individuen - seien sie nun Opfer oder Täter - haben den Toten gegenüber den Vorteil, daß sie auf ihr Leben zurückblicken können und daß sie so die Worte und Taten der Vergangenheit mit Blick auf die Erwartungen der Zukunft an sich nagen lassen können. Um wieviel leichter wird jenen das Leben, die um Vergebung bitten können und die Vergebung gewähren können.

Ich kann daher die Kritik an Frau Kor nicht nachvollziehen. Vielmehr sollte man sie doch als positives Beispiel dafür hinstellen, daß auch nach langer Zeit und unmenschlichen Vergehen die Hände sich nicht in Faustform nähern müssen.

Oder, ganz einfach: "Und vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unseren Schuldigern".

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Wenn die Bitte um und die Gewährung von Vergebung gleichermaßen von Herzen kommen, ist das für beide gut. Jemand nicht vergeben können ist in einem so grausigen Fall zwar absolut verständlich, aber ich fürchte, auch selbstzerstörerisch.